Warnmarkierung
Kfz-Warnmarkierungen nach DIN 30 710 / § 36 Abs. 6 StVZO
Retroreflektierende Warnmarkierungen in Rot-Weiß werden an Kraftfahrzeugen aufgebracht, um diese im Straßenverkehr sichtbarer zu machen und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Damit die Warnmarkierungen auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut wahrnehmbar sind, sollten sie gemäß DIN 67520 (Teil 2) mindestens die Reflexionsklasse RA2 aufweisen. Weiterhin muss die reflektierende Warnmarkierung mit dem Aufdruck DIN 30710und dem Herstellerzeichen versehen sein.
Für wen sind Kfz-Warnmarkierungen verpflichtend?
Fahrzeuge, die Sonderrechte im Sinne des § 35(6) der StVO wahrnehmen wollen, benötigen Kfz- Warnmarkierungen nach DIN 30710. Darunter zählen Fahrzeuge des Winterdienstes, der Straßenreinigung sowie des Straßenbaus. Diese müssen mit rot-weißen Warnmarkierungen gekennzeichnet werden. Aber auch für Anbaugeräte, Fahrzeugaufbauten und Schwerlastbegleitfahrzeuge (BF3 = mit einem zulässigen Mindestgewicht von 3,5 t) ist die Anbringung einer rot-weißen RA2-Reflexfolie zwingend vorgeschrieben.
Gemäß §52 Abs. 4 StVZO müssen auch alle Fahrzeuge mit einer Warnmarkierung gemäß DIN 30710 ausgestattet werden, auf denen eine Rundumleuchte angebracht werden soll.
Kfz-Warnmarkierungen nach DIN 30710 korrekt aufbringen
Da Kfz-Warnmarkierungen gemäß DIN 30710 richtungsweisend angebracht werden müssen, ist auf eine korrekte Anbringung bzw. Ausrichtung der Streifen zu achten. Diese verlaufen immer nach außen und unten. Für Fahrzeuge ist eine Kennzeichnung aus 8 Normflächen (je 4 x links- und 4 x rechtsweisend) erforderlich. Es sind also mindestens 8 Normflächen symmetrisch anzubringen, wobei mindestens zwei Normflächen (bzw. eine Einzelfläche) zusammenhängend sein müssen.
Die DIN 30710- Warnmarkierung kann horizontal, vertikal oder als Kombination aus horizontal und vertikal angebracht werden. Bei Fahrzeugen, die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, muss die Warnmarkierung auch seitlich angebracht werden.



