Beklebung von Feuerwehrfahrzeugen nach DIN 14502-3
Grundfarbe
Die äußere Farbgebung der Karosserie muss mit Ausnahme der Dachflächen allseitig jeweils zu min.
75 % der anrechenbaren Fläche in den folgenden Farben erfolgen:
— Feuerrot RAL 3000
— Verkehrsrot RAL 3020
— Leuchtrot RAL 3024
— Leuchthellrot RAL 3026.
Kontrastfarben
Zusätzlich sollten insbesondere bei Fahrzeugen, bei denen die Grundfarbe nicht fluoreszierend ausgeführt ist, an den Außenflächen der Fahrzeuge für eine bessere Tagessichtbarkeit Kontraste zwischen der Grundfarbe und einer weiteren geeigneten Farbe ausgebildet werden.
Zulässige Kontrastfarben sind:
— Reinweiß RAL 9010;
— Schwefelgelb RAL 1016;
— Leuchtgelb RAL 1026.
Die Ausführung kann auch durch fluoreszierende und/oder reflektierende Folien erfolgen.
Die Front
Hier ist es nun Pflicht, so fern der Platz es zulässt, einen Schriftzug „Feuerwehr“ reflektierend anzubringen.
Die Seiten
Pflicht ist jetzt eine Konturmarkierung mit entsprechender Zulassung. Bei kleineren Fahrzeugen ist auch die Verwendung von Gaps zulässig. Der Schriftzug „Feuerwehr“ ist nun auch Pflicht in reflektierender Ausführung in einer Kontrastfarbe. Ein Streifendesign erhöht auch hier die Sichtbarkeit. Designelemente, wie Siluetten oder Gebäude dürfen nicht reflektieren.
Das Heck
Am Heck ist nun eine Warnmarkierung Pflicht